Arbeitsmedizin

Gesundheit am Arbeitsplatz
Die Gesundheit im Blick
Durch die Arbeitsmedizin wird die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter erhalten und gefördert. Sie dient also sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer. Im Sinne einer ganzheitlichen Medizin berücksichtigt die Arbeitsmedizin physische, psychische und soziale Faktoren der Mitarbeiter. Ziel der Arbeitsmedizin ist es, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden des Arbeitnehmers in allen Berufen in größtmöglichem Aus¬maß zu fördern und zu erhalten.
Unternehmen sind verpflichtet, für ihr beschäftigtes Personal vor der Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) anzubieten (Pflicht-, Angebotsvorsorge) bzw. vorzuhalten (Wunschvorsorge).
- Die Pflichtvorsorge ist Tätigkeitsvoraussetzung und muss bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden.
- Die Angebotsvorsorge, die für Beschäftigte freiwillig ist, muss vom Arbeitgeber selbst bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden.
- Die Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des oder der Beschäftigten ermöglicht werden muss.
- Die Betriebsmedizin und Arbeitsmedizin als medizinische Fachdisziplin beschäftigt sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf, insbesondere dem Menschen bzw. dem Mitarbeiter, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten.
Unsere Leistungen
Für das gesamte Spektrum der Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin und betrieblichen Gesundheitsvorsorge können wir unseren Kunden u.a. anbieten:
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